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Besenrein

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Besenrein".

Laut Mietvertrag muss ich meine Wohnung nach Auszug besenrein übergeben. Was genau ist damit eigentlich gemeint?

Mit dieser Formulierung im Mietvertrag gehören Sie zu den glücklichen Mietern, die nach dem Ausräumen der Wohnung in der Regel nicht mehr viel machen müssen. Laut BGH reicht es aus, die Wohnung auszuräumen und grobe Verschmutzungen zu beseitigen. Dies bedeutet buchstäblich, dass Sie die Wohnung ordentlich durchfegen bzw. bei Teppichboden durchsaugen müssen. Fenster müssen Sie nur putzen, wenn diese besondere Verschmutzungen wie z.B. Klebereste aufweisen. Allein der Umstand, dass Sie längere Zeit die Fenster nicht geputzt haben, spielt keine Rolle. Das gleiche gilt für den Balkon, diesen müssen Sie kehren und ggf. starke Verschmutzungen, wie einen Schmierfilm beseitigen, Sie brauchen sich aber nicht auf die Knie zu begeben um sämtliches Unkraut aus den Fugen zu kratzen. Nach dem BGH sollten Sie aber beispielsweise auch Spinnweben aus dem Keller entfernen.

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Reicht es tatsächlich, wenn ich durchfege oder muss ich Bohrlöcher etc. verspachteln?

In den meisten Fällen reicht es tatsächlich aus, nur durchzufegen, denn, laut einigen Gerichtsurteilen, sind bei einer besenrein zu übergebenden Wohnung Bohr- und Dübellöcher nicht zu entfernen. Natürlich gilt aber auch hier: Ist die Grenze des üblichen Rahmens überschritten, müssen Sie vielleicht doch zu Spachtel und Kitt greifen. Zum üblichen Rahmen zählen beispielsweise auch Bohrlöcher in Kacheln und Fliesen in Bad oder Küche in angemessener und üblicher Anzahl. Nur wenn die Anzahl der Löcher das normale Maß übersteigt, sind Sie dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.

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