Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Todesfall".
Was geschieht bei Tod des Vermieters mit dem Mietverhältnis?
Durch den Tod des Vermieters wird das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Die Erben treten als Vermieter in das Mietverhältnis ein. Fordern die Erben die Miete, kann der Mieter verlangen, dass ihm die Berechtigung dafür durch Vorlage eines Erbscheins nachgewiesen wird. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch die Erben ist nur möglich, wenn sie einen nach dem Gesetz anerkannten Kündigungsgrund, wie zum Beispiel Eigenbedarf, geltend machen.