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Beweissicherung

Beweissicherung

8.03.2019

... damit die Beweislast Sie nicht erdrückt

Beim Verkehrsunfall gilt der Grundsatz: Der Geschädigte ist für sämtliche Schadenspositionen darlegungs- und beweispflichtig.

Nicht selten streiten sich die Unfallbeteiligten aber gerade um den Unfallhergang und die Schuldfrage.

Was Sie vor Ort zur Beweissicherung tun können:

  • Zeugen

    Notieren Sie Namen und Kontaktdaten anwesender Personen.

  • Polizei

    Rufen Sie die Polizei, die den Unfall aufnimmt. Ob diese aber tatsächlich kommt, steht bei Bagatellschäden im Ermessen der Beamten. Bei Verletzungen und hohen Schäden sollten Sie auf jeden Fall die Polizei rufen.

  • Kamera und Metermaß

    Machen Sie Fotos von der Unfallstelle. Dokumentieren Sie so den Standort der Fahrzeuge nach dem Unfall, die Unfallschäden, Bremsspuren und Glassplitter. Damit die Größenverhältnisse erkennbar werden, legen Sie das Metermaß neben das Fahrzeug/ neben die Unfallstelle.

  • Unfallskizze und -protokoll

    Sofern der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde, fertigen Sie eine Unfallskizze und ein Protokoll. Dokumentieren Sie möglichst genau und vergessen Sie auch die Licht- und Wetterverhältnisse zum Unfallzeitpunkt nicht.

  • Arzt

    Gehen Sie bei Verletzungen und Schmerzen sofort zum Arzt.

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Tags: Unfall

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